Dr. Constanze Abshagen
Privatpraxis für Psychotherapie

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung werden in der Regel von ihrer privaten Krankenversicherung und/ oder von der Beihilfe für Beamte erstattet. Der Umfang der Leistungen kann variieren, das hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Vereinzelt kann es auch dazu kommen, dass Zuzahlungen erforderlich sind. Daher empfehle ich Ihnen, sich vor Aufnahme der Therapie direkt bei Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle über die Kostenübernahme zu informieren. Entsprechende Antragsformulare hält Ihre Krankenkasse bereit.
Für Selbstzahler wird ein festes Stundenhonorar vereinbart. Bitte kontaktieren Sie mich für eine individuelle Absprache.
Bei gesetzlich Krankenversicherten kann eine Abrechnung aktuell ausschließlich im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahren erfolgen. Jeder Versicherte hat ein Anrecht auf eine zeitnahe therapeutische Versorgung. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, aber keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz bekommen können, oder die Wartezeiten nicht zumutbar sind, gibt es die Möglichkeit, dass ihre Krankenversicherung im Rahmen einer Kulanzregelung die Kosten für Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten ohne Kassensitz übernimmt. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie keinen geeigneten Therapeuten gefunden haben. Es ist rechtlich nicht eindeutig geregelt, unter welchen Bedingungen die Kasse eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren bewilligen muss. Erkundigen Sie sich am besten vorab nach dem gewünschten Vorgehen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Eine direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung bei mir ist noch nicht möglich, da ich derzeit noch keine Kassenzulassung habe.
  • Telefon: 06201-2633060
  • E-Mail: info@psychotherapie-abshagen.de